Heidelandschaft, Willow/CC BY-SA 3.0

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C14 Nordrhein-Westfalen
Förderung und Entwicklung von Fortpflanzungslebensräumen für die Knoblauchkröte im NSG Lippeaue (Lippstadt, Kreis Soest)

Fläche vor Maßnahmenbeginn.

Fläche vor Maßnahmenbeginn. © Luise Hauswirth, Biologische Station Soest

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Lage

Kreis Soest, Lippstadt, Lippeaue

Kooperationspartner

  • Untere Naturschutzbehörde Kreis Soest
  • Biologische Station Soest


Gebiet

  • FFH-Gebiet Teilabschnitte Lippe- Unna, Hamm, Soest, Warendorf (DE-4314-302)
  • NSG Lippeaue (SO-007)
  • VSG Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit Ahsewiesen (DE-4314-401)

 

Bearbeitete Fläche

Sechs neue Laichgewässer wurden angelegt.


Was wurde getan?

Im Kreis Soest sind Sandböden von Natur aus selten. Schmale Terrassenränder entlang der Lippe und die südwestlichen Ausläufer der Senne mit ihren Sandböden ragen in den Kreis etwa bis nach Lippstadt hinein. Es existieren jedoch kaum noch geeignete Knoblauchkröten-Laichgewässer in der Lippeaue. Im Bereich der „Roten Beeke“ wurden bereits seit 2013 Nachweiskontrollen der Knoblauchkröte durch engagierte Ehrenamtliche unternommen. Einige der dabei aufgefundenen erwachsenen Knoblauchkröten wurden in die Zuchtstation in Enniger im Münsterland zur Fortpflanzung gebracht. Die adulten Knoblauchkröten wurden ebenso wie die aufgezogenen Kaulquappen in die Herkunftsgewässer am Ortsrand von Lippstadt zurückgebracht. Ergänzend ließ das Grünflächenamt der Stadt Lippstadt die Gehölze an den Teichen zurückschneiden, um so die erfahrungsgemäß besonders für die Fortpflanzung der Knoblauchkröte geeigneten Bedingungen – ältere, mehr oder weniger dicht bewachsene und gut besonnte Gewässer – zu schaffen. Mit der Anlage von drei ganzjährig wasserführenden Kleingewässern in geringer Entfernung zum nachgewiesenen Knoblauchkröten-Vorkommen wurden über das IP-LIFE Trittsteinbiotope zur Stützung und Erweiterung der Population geschaffen.

Von der Anlage der Gewässer profitieren auch andere Arten der FFH-Richtlinie, beispielsweise Kammmolch (Triturus cristatus) und Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea), sowie der Vogelschutzrichtlinie, wie Löffelente (Anas clypeata), Knäkente (A. querquedula), Krickente (A. crecca), Wasserralle (Rallus aquaticus), Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis), Kampfläufer (Philomachus pugnax) und Bruchwasserläufer (Tringa glareola).

Maßnahmenfläche nach Abschluss der Arbeiten.

Maßnahmenfläche nach Abschluss der Arbeiten. © Luise Hauswirth, Biologische Station Soest

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