Kammmolch/Crest newt (Triturus cristatus) © Rainer Theuer, Public Domain
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Geschützte Arten
Triturus cristatus (1166)
Kammmolch
Mit einer Körperlänge von 12 bis 18 Zentimetern ist der Kammmolch die größte einheimische Molchart. Die Oberseite ist dunkelbraun bis schwärzlich gefärbt; die Unterseite ist gelb bis orangegelb mit schwarzen Punkten und Flecken. Das dadurch gebildete Muster erlaubt eine individuelle Unterscheidung der Tiere. Männliche und weibliche Tiere unterscheiden sich insbesondere in der Paarungszeit: Männchen weisen dann auf der Körperoberseite einen hohen, gezackten Hautkamm auf. An den Flanken befinden sich auf der warzigen, rauen Haut zahlreiche weiße bis gelbliche Tupfen. Ein perlmutt-silbriges Band („Milchstreifen“) verläuft zu beiden Seiten des Schwanzes. Weibliche Tiere sind weniger intensiv gefärbt und tragen keinen so prägnant ausgebildeten Hautkamm.
Lebensraum und Lebensweise
Unter allen heimischen Molcharten hat der Kammmolch die längste aquatische Phase. Daher kommt der geeigneten Ausprägung des Laich- und Wohngewässers auch eine größere Bedeutung zu. Es ist auffällig, dass Gewässer und Biotop-Komplexe mit großen Kammmolch-Populationen oft besonders artenreiche Amphibien-Gemeinschaften beherbergen. Am häufigsten tritt die Vergesellschaftung mit Teichmolchen auf.
Der Kammmolch gilt als eine typische Offenlandart, die primär in den Niederungslandschaften von Fluss- und Bachauen an offenen Auengewässern (zum Beispiel an Altarmen) vorkommt. In Mittelgebirgslagen werden außerdem große, feuchtwarme Waldbereiche mit vegetationsreichen Stillgewässern besiedelt. Sekundär kommt die Art in Kies-, Sand- und Tonabgrabungen sowie in Steinbrüchen vor. Die meisten Laichgewässer weisen eine ausgeprägte Ufer- und Unterwasservegetation auf, sind nur gering beschattet und in der Regel fischfrei. Als Landlebensräume nutzt der Kammmolch feuchte Laub- und Mischwälder, Gebüsche, Hecken und Gärten in der Nähe der Laichgewässer.
Die aquatische Phase dauert von Ende Februar/Anfang März bis August oder sogar bis Mitte Oktober. Balz und Paarung finden von Mitte April bis Ende Mai statt, erstrecken sich gelegentlich auch bis in den Juli. Die Entwicklungszeit der Larven beträgt zwei bis vier Monate. In dieser Zeit wachsen sie auf eine Größe von bis zu acht Zentimetern heran und erreichen damit auch eine größere Körperlänge als andere Molchlarven. Sie halten sich zumeist im freien Wasser auf und sind daher besonders durch Fressfeinde gefährdet. Die Metamorphose der Larven erfolgt von August bis September. Die Jungmolche verlassen ab August das Gewässer, um an Land zu überwintern. Ausgewachsene Kammmolche wandern meistens unmittelbar nach der Fortpflanzungsphase ab und suchen ab August bis Oktober ihre Winterlebensräume an Land auf. Dabei werden maximale Wanderstrecken von bis zu 1.000 Metern zurückgelegt. Nach zwei bis drei Jahren werden die Jungmolche geschlechtsreif. Die maximale Lebensdauer im Freiland beträgt bis zu 18 Jahren, in Menschenobhut bis zu 28 Jahren. Aufgrund ihrer Langlebigkeit können Populationen auch überleben, wenn mehrere Jahre hintereinander die Reproduktion ausfällt.
Verbreitung
Der Kammmolch ist in Nordrhein-Westfalen die seltenste heimische Molchart und gilt als „gefährdet“. Der Verbreitungsschwerpunkt liegt im Tiefland, im Bergland fehlt die Art in Lagen über 400 m.
In Niedersachsen wird der Kammmolch ebenfalls als „gefährdet“ in der Roten Liste (2013) geführt. Seine Verbreitungsschwerpunkte und auch die größten Bestände befinden sich in den östlichen, mittleren und südlichen Landesteilen, so im Weser-Aller-Flachland, teilweise in den Börden, in der nordöstlichen Hälfte der naturräumlichen Region „Lüneburger Heide und Wendland“ (zum Beispiel Elbetalniederung) sowie im Osnabrücker Raum. Die genaue Bestandssituation in Niedersachsen lässt sich nur schwer einschätzen. Zahlreiche Kartierungen und Beispiele belegen, dass der Gesamtbestand rückläufig ist. Bei zahlreichen Vorkommen handelt es sich um nur kleine Populationen. Die sehr großen Populationen liegen fast ausschließlich in FFH-Gebieten.
Gefährdung
Die primäre Bedrohung für den Kammmolch ist der Verlust oder die Verschlechterung der Laichgewässer und des terrestrischen Lebensraumes Es gibt auch Einschränkungen durch Änderungen im Wasserhaushalt in Feuchtgebieten oder die Verschlechterung der Wasserqualität durch Nährstoffe und Verunreinigungen. Darüber hinaus ist die Art durch die Umwandlung von Grünland in landwirtschaftliche Flächen und intensive Grünlandnutzung rund um die Wasserkörper sowie die Verinselung von Lebensräumen sowie Zerschneidung der Wanderkorridore gefährdet. Auch eine zunehmende Beschattung der Gewässer kann Laichgewässer für Kammmolche entwerten.
Prinzipielle Schutzmaßnahmen
Grundlegende Umsetzungsmaßnahmen für den Schutz und die Verbesserung des Erhaltungszustands des Kammmolches sind die Erhaltung, Entwicklung und ggf. Schaffung von Laichgewässerkomplexen sowie geeigneter Landlebensräume und linearer Landschaftselemente. Eine Verbesserung des Wasserhaushalts sollte auch darauf abzielen, einen hohen Grundwasserspiegel in Feuchtgebieten und Niederungen zu stabilisieren sowie dynamische Landschaftsbereiche und ausgedehnte Feuchtgebiete zu erhalten und zu entwickeln. Um die Laichgewässer herum sollten Nährstoff- und Schadstoffeinträge reduziert oder verhindert werden, gegebenenfalls durch die Einrichtung von ausreichenden Pufferzonen. Die Laichgewässer sollten ohne Fischbesatz sein; möglicherweise sollte langfristig ein Abfischen durchgeführt werden, sofern es sich nicht um periodisch trockenfallende Gewässer handelt. Zusätzlich sollten geeignete Amphibien-Schutzmaßnahmen entlang der Straßen (z. B. Fangzaunaktionen, permanente Amphibienleiteinrichtungen) im Wanderkorridorbereich durchgeführt werden.
Maßnahmen in Projektphase 1
In der ersten Projektphase werden sieben Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen umgesetzt, die sich auf die Verbesserung des Erhaltungszustands des Kammmolches fokussieren. Dies beinhaltet zumeist Verbesserungsmaßnahmen für den Lebensraumtyp (3130) und für weitere Arten, wie beispielsweise die Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) oder das Froschkraut (Luronium natans). In Niedersachsen sind für den Kammmolch keine konkreten Maßnahmen im Rahmen des IP-LIFE vorgesehen, jedoch sind Synergieeffekte bei den Maßnahmenumsetzungen für die übrigen Fokusarten und Lebensraumtypen zu erwarten.
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Weitere Links
- Artenportrait „Kammmolch“ – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Vollzugshinweise zum Schutz des Kammmolchs – Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Artenportrait „Kammmolch“ – Bundesamt für Naturschutz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Prioritärer Aktionsrahmen (PAF): Kammmolch, Seite 131 – Bundesamt für Naturschutz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rote Listen und Gesamtartenlisten der Amphibien und Reptilien in Niedersachsen und Bremen (NLWKN) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)