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Häufig gestellte Fragen
FAQ zum Projekt

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In der folgenden FAQ-Liste erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum IP-LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“.


Wie lauten die Eckdaten des Projekts?

EU-Projektnummer:

LIFE15 IPE/DE/007 (erstes Integriertes LIFE-Projekt im Bereich Natur in Deutschland)

Koordinierender Zuwendungsempfänger:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV)

Angegliederter Zuwendungsempfänger:

Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU)

Gesamtkoordination NRW und Niedersachsen sowie Projektleitung und operative Umsetzung in NRW:

Bezirksregierung Münster

Unterstützende Partner:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN, Projektleitung und operative Umsetzung in Niedersachsen)

Projektdauer:

01.10.2016 – 30.09.2026 (unterteilt in 4 Projektphasen)

Gesamtbudget:

16.875.000 €

EU-Anteil:

10.125.000 €


Was versteht man unter der „Atlantischen Region“?

Die biogeographischen Regionen sind ein Zonenmodell in der Europäischen Union und dienen insbesondere als Grundraster für die Bewertung und Flächenauswahl der FFH-Gebiete. Sie weisen jeweils besondere Charakteristika hinsichtlich der dort vorkommenden Arten und Lebensräume auf.

Die sogenannte „atlantische Region“ kennzeichnet das küstennahe Nordwesteuropa und umfasst neben Teilen Deutschlands Bereiche in Belgien, Dänemark, Frankreich, Portugal, Spanien und dem Vereinigten Königreich sowie Irland und die Niederlande. In Deutschland umfasst diese biogeographische Region mit etwa 70.000 Quadratkilometern 20 Prozent der Landfläche und erstreckt sich über den westlichen Teil der Norddeutschen Tiefebene. Der Großteil (circa 80 Prozent) befindet sich in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen; die übrige Fläche verteilt sich auf die Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie Teile Schleswig-Holsteins und Sachsen-Anhalts.


Was bedeutet Biodiversität/biologische Vielfalt?

Unter Biodiversität oder biologischer Vielfalt versteht man gemäß der UN-Biodiversitäts-Konvention (Convention on Biological Diversity, CBD) „die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter anderem Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören“. Damit umfasst sie die Vielfalt innerhalb und zwischen Arten, darüber hinaus die Vielfalt der Ökosysteme sowie die genetische Vielfalt.

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Was ist das EU-LIFE-Programm und was bedeutet IP-LIFE?

Das LIFE-Programm dient auf europäischer Ebene als Förderinstrument für Maßnahmen im Bereich Umwelt und Klimawandel (L´Instrument Financier pour l´Environnement). Das LIFE-Programm startete im Jahr 1992 und feiert somit 2017 (ebenso wie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) das 25-jährige Jubiläum. Bislang wurden vier komplette Programmphasen durchlaufen:

  • LIFE I: 1992–1995
  • LIFE II: 1996–1999
  • LIFE III: 2000–2006
  • LIFE+: 2007–2013

In diesem Zeitraum wurden EU-weit 3.954 Projekte kofinanziert.

Die sogenannten „Integrierten Projekte“ wurden eingeführt, um die Umweltgesetzgebung und Umweltziele überregional umzusetzen und damit die Wirkung des LIFE-Programms zu erhöhen. Sie bieten Fördermittel für Pläne, Programme und Strategien auf regionaler, multiregionaler oder nationaler Ebene. Der integrative Ansatz berücksichtigt über Natur und Umwelt-aspekte hinaus weitere Problemfelder (beispielsweise den Klimawandel und nachhaltige Ressourcennutzung). Für IP-LIFE-Projekte müssen zudem zusätzliche Hebelmittel nachgewiesen werden. Daher ist ein wichtiges Ziel, Förderungen von außerhalb zu mobilisieren. Das Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ ist das erste Integrierte Life-Projekt im Bereich Natur in Deutschland.

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Was versteht man unter „Natura 2000“?

Natura 2000 ist ein europaweites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Mit Natura 2000 ist erstmals ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zum Lebensraum- und Artenschutz in der Europäischen Union geschaffen worden. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Mit derzeit über 27.000 Schutzgebieten auf fast 20 Prozent der Fläche der EU ist Natura 2000 das größte grenzüberschreitende, koordinierte Schutzgebietsnetz weltweit. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt in der EU.

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Was ist der „FFH-Bericht“?

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle sechs Jahre einen Bericht über durchgeführte Maßnahmen und Ergebnisse des Monitorings anzufertigen und diesen der Europäischen Kommission zu übermitteln. Die Bundesrepublik Deutschland verfasste den ersten nationalen Bericht für den Berichtszeitraum 1994 – 2000 im Jahr 2001. Da es noch keine präzisen Festlegungen zum Berichtsformat gab und zum damaligen Zeitpunkt die Meldung der FFH-Gebiete zumindest in Deutschland gerade erst begonnen wurde, konnte im Wesentlichen nur allgemein zum Stand der Umsetzung der FFH -Richtlinie berichtet werden. Der resultierende erste zusammenfassende Bericht der Europäischen Kommission wurde am 5. Januar 2004 veröffentlicht. In Teil I werden die im Berichtszeitraum insbesondere im Zusammenhang mit Natura 2000 erzielten Fortschritte bewertet. In Teil II des Gesamtberichts wird der Stand der Umsetzung der Richtlinie in den damals 15 EU-Mitgliedstaaten jeweils gesondert ausgewertet.

In der Folge wurden aus der FFH-Richtlinie Vorgaben abgeleitet und als Berichtsformat für den Zeitraum 2001 – 2006 beschlossen. Der nationale Bericht über den Zustand von Arten und Lebensräumen in Deutschland wurde auf Grundlage der besten verfügbaren Daten in enger Zusammenarbeit von Bund und Ländern erarbeitet und im Dezember 2007 offiziell an die Europäische Kommission übermittelt. Auf europäischer Ebene wurden diese Daten dann zu einem Gesamtbild zusammengefügt und am 13. Juli 2009 vorgelegt.

Für den Berichtszeitraum 2007-2012 lieferten die Mitgliedsstaaten 2013 zum zweiten Mal detaillierte Bewertungen des Erhaltungszustands von Lebensraumtypen und Arten. Erstmals waren dadurch Analysen zur Veränderung des Erhaltungszustands und Auswertungen zu den Gründen veränderter Erhaltungszustände möglich. Auch erfolgte eine Bewertung der erzielten Fortschritte und des Beitrags des Natura 2000-Netzwerks zur Erreichung der Ziele von Artikel 3 der FFH-Richtlinie.

Der vierte nationale Bericht für den Berichtszeitraum 2013–2018 erschien 2019. Der zusammenfassende EU-Bericht ist für 2020/2021 vorgesehen.

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Was sind „Lebensraumtypen“ und „Fokusarten“?

Die Schutzgebiete des ökologischen Netzes Natura 2000 dienen im Wesentlichen dem Schutz der in verschiedenen Anhängen aufgeführten Lebensraumtypen und Arten gemeinschaftlicher Bedeutung.

Im Anhang I der FFH-Richtlinie sind insgesamt 231 unterschiedliche natürliche und naturnahe Lebensräume aufgeführt, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete im Netzwerk Natura 2000 ausgewiesen werden sollen. In Deutschland sind insgesamt 92 Lebensraumtypen gelistet.

Auf Anhang II der FFH-Richtlinie sind Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.

Anhang IV ist eine Liste von streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemein­schaft­lichem Interesse. Ihre  Vorkommen dürfen nicht nur in Natura 2000-Schutzgebiets­netz, sondern allgemein in der gesamten Europäischen Union nicht negativ beeinträchtigt oder zerstört werden.

Anhang V listet Tier- und Pflanzenarten auf, für deren Entnahme aus der Natur besondere Regelungen zur Nutzung (z. B. Verwendung von Heilpflanzen) getroffen werden können.

Insgesamt sind europaweit mehr als 1.000 Tier- und Pflanzenarten in den Anhängen II, IV und V der FFH -Richtlinie aufgelistet. In Deutschland führt man 138 Arten auf Anhang II, 134 Arten auf Anhang IV sowie 103 Arten auf Anhang V.

In der Vogelschutz-Richtlinie sind zudem 194 Vogelarten und -unterarten aufgeführt, deren Lebensraum geschützt werden muss.

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Wie wird der „Erhaltungszustand“ bewertet?

Für jede Art und jeden Lebensraumtyp werden vier Parameter bewertet: das aktuelle natürliche Verbreitungsgebiet, die aktuelle Population der Arten bzw. die aktuelle Lebensraumtyp-Fläche, die geeignete Fläche für die Art bzw. die spezifischen Strukturen und Funktionen des Lebensraumtyps sowie die jeweiligen Zukunftsaussichten. Die Bewertung der Erhaltungszustände erfolgt in den FFH-Berichten in drei Stufen und wird mit den Farben einer Ampel visualisiert:

  • günstig (grün)
  • ungünstig bis unzureichend (gelb)
  • ungünstig bis schlecht (rot)

Lässt die Datenlage keine genaue Bewertung eines Parameters zu, wird dieser als unbekannt (grau) eingestuft.

Sobald einer der vier Parameter mit rot bzw. gelb bewertet wurde, lautet die Gesamt­bewertung rot bzw. gelb. Um die Gesamtbewertung grün zu erhalten, müssen mindestens drei der vier Parameter mit grün eingestuft worden sein. Sofern mindestens zwei Parameter unbekannt sind (aber kein Parameter rot oder gelb eingestuft wurde), wird auch die Gesamtbewertung grau gekennzeichnet.


Was ist der „Prioritäre Aktionsrahmen (PAF)“?

Die prioritären Aktionsrahmen für Natura 2000 sind wichtige Instrumente zur stärkeren Berücksichtigung von Natura 2000 bei der Nutzung der einschlägigen Finanzierungsinstrumente der EU.

Neben der Festsetzung der Erhaltungsprioritäten sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustands der geschützten Lebensräume und Arten (einschließlich Finanzbedarf) umfassen sie auch eine eingehende Analyse der Finanzierungsmöglichkeiten. Darüber hinaus müssen auch andere Arten und Lebensräume, für die die Mitgliedstaaten bzw. Regionen eine besondere Verantwortung für den Schutz innerhalb der EU tragen, voll berücksichtigt werden.

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Wie werden die Maßnahmen für die weiteren Projektphasen erarbeitet?

Für Projektphase 2 werden die Maßnahmen anhand der aktualisierten Datenlage und des daraus ersichtlichen Bedarfs im Top-down-Ansatz von den Fachbehörden der beiden Länder und dem IP-LIFE-Team erarbeitet. Zudem werden einige der bereits aus der Antragstellung für Phase 1 vorliegenden Vorschläge auf ihre Umsetzungsmöglichkeit erneut geprüft. Es können gegebenenfalls auch neue Projektvorschläge für geeignete Maßnahmen berücksichtigt werden – bitte wenden Sie sich zur Abstimmung an den jeweiligen Ansprechpartner oder nehmen Sie über das Formular unten mit uns Kontakt auf!


Was versteht man unter Biozönose, Biotop oder Ökosystem?

Der Begriff „Biozönose“ wurde 1877 von dem Zoologen und Ökologen Karl August Möbius eingeführt. Er stellte bei seinen Studien über die Austernbänke der Nordseeküste fest, dass in der Wissenschaft noch kein Wort für eine in einem Raumausschnitt vorhandene Ansammlung von Lebewesen verschiedener Arten, die als „Gemeinschaft“ angesehen werden kann, vorhanden war. Das Wort leitet sich aus dem Griechischen von „bios“ = Leben und „koinós“ = gemeinsam ab. Eine Lebensgemeinschaft setzt sich zusammen aus Pflanzengemeinschaften (Phytozönosen) und Tiergemeinschaften (Zoozönosen), die sich jeweils durch eine den Standortbedingungen entsprechende, mehr oder weniger typische Vergesellschaftung ihrer Arten auszeichnen.

Demgegenüber bezeichnet der 1908 vom Biologen Friedrich Dahl geprägte Begriff „Biotop“ einen räumlich begrenzten Lebensraum, der durch eine spezielle Kombination von physikalischen und chemischen Umweltfaktoren (beispielsweise Temperatur, Feuchtigkeit, Bodenbeschaffenheit) geprägt ist und sich dadurch von benachbarten Lebensräumen abhebt.

Als „Ökosystem“.versteht man in der Ökologie schließlich die Funktionseinheit von Biotop (Lebensraum) und Biozönose (Lebensgemeinschaft).

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