Kronsbergheide © Daxtier/CC BY-SA 4.0
Bild herunterladenHauptinhalt
Projekt
LÄNDERÜBERGREIFENDE UMSETZUNG
Projektstruktur
Zum 1. Oktober 2016 genehmigte die EU-Kommission den Antrag für das Integrierte LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“, das erste Integrierte LIFE-Projekt im Bereich „Natur“ in Deutschland. Bis zum 30. September 2026 stehen dem Projekt insgesamt 16,875 Millionen Euro zur Verfügung; 60 Prozent werden von der Europäischen Kommission gefördert. Zusätzlich werden weitere Fördermittel, sogenannte Hebelmittel, einbezogen. Die Projektdauer von zehn Jahren ist in vier Projektphasen mit einer Dauer von jeweils 2,5 Jahren unterteilt.
Kooperation
Die Gesamtverantwortung für das Projekt liegt beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) als dem koordinierenden Zuwendungsempfänger. In Niedersachsen ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) als angegliederter Zuwendungsempfänger für die Umsetzung verantwortlich. Die Gesamtkoordination des IP-LIFE wurde an die Bezirksregierung Münster übertragen. Das dort angesiedelte Projekt-Team ist auch für das Projektmanagement und die Umsetzung der Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen zuständig. Dies erfolgt in Kooperation mit den jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierungen und den eingerichteten Fach- und Umsetzungsarbeitsgemeinschaften. Für die Projektmaßnahmen in Niedersachsen wird diese Rolle vom Projekt-Team im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ausgeübt.
Fachliche Unterstützung, insbesondere für die konzeptionelle Arbeit, wird von der jeweiligen Fachbehörde der Länder geleistet – dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sowie dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Auf der übergeordneten nationalen Ebene sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingebunden.
Die Umsetzungsmaßnahmen erfolgen in Zusammenarbeit mit folgenden Institutionen und Organisationen:
- Bezirksregierungen und untere Naturschutzbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen
- 28 Kreise und kreisfreie Städte in NRW
- 26 Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen
- Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) und ihre Tochtergesellschaft DBU Naturerbe GmbH
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
- Landesbetrieb Wald und Holz NRW sowie die Regionalforstämter
- Niedersächsische Landesforsten
- Landwirtschaftskammer NRW
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen
- Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband (WLV)
- Rheinischer Landwirtschaftsverband (RLV)
- Landvolk Niedersachsen
- Waldbauernverband NRW
- Biologische Stationen in NRW
- Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverbände NRW und Niedersachsen und Regionalgruppen
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverbände NRW und Niedersachsen und Regionalgruppen
- Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU)
Projektentstehung
Der LIFE-Projektantrag wurde in zwei Stufen erarbeitet: Zunächst wurde von Januar bis Oktober 2015 ein Konzept entworfen, dessen Erarbeitung ebenso wie die des dann folgenden Projektantrages durch die Europäische Kommission mit EU-Mitteln aus der technischen Hilfe unterstützt wurde.
In einem ersten Schritt wurden in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen jeweils auf Landesebene die Verbände und Einrichtungen des Naturschutzes und der Land- und Forstwirtschaft informiert. Danach wurden auf regionaler Ebene die Kreise und kreisfreien Städte, die Biologischen Stationen und die Verbände in die Erarbeitung des Antrages und die konkrete Entwicklung von Maßnahmen einbezogen. Auch auf Bundesebene erfolgte eine Zusammenarbeit mit weiteren Bundesländern der atlantischen Region.
Der Förderantrag für das Integrierte LIFE-Projekt „The exemplary implementation of the EU 2020 target with a focus on oligotrophic habitats on sand in the Atlantic region of Germany” (Akronym: Atlantic region DE) wurde der Europäischen Kommission nach enger Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort zum 1. April 2016 übermittelt. Nach einer detaillierten Abstimmung mit der EU-Kommission wurde das Projekt im Herbst 2016 bewilligt; die Projektarbeit begann am 1. Oktober 2016.