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Projekt des Monats


#10/2024 Feuchtwiese an der Wienbecker Mühle
Lebensraumoptimierung für das Froschkraut (Kreis Recklinghausen)

Blüten des Schwimmenden Froschkrauts (Luronium natans)

Blüten des Schwimmenden Froschkrauts (Luronium natans) © Annette Schulte Bocholt †, Biologische Station Kreis Recklinghausen

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Das 1984 als Naturschutzgebiet ausgewiesene Gebiet „Feuchtwiese an der Wienbecker Mühle“ westlich von Dorsten-Wulfen im Kreis Recklinghausen stellt eine extensiv bewirtschaftete Feuchtgrünlandparzelle mit temporär wasserführendem, teilweise aufgeweitetem Graben auf der sandigen Niederterrasse dar. Das im Eigentum des Kreises Recklinghausen befindliche Gebiet wurde aufgrund des Vorkommens von Froschkraut (Luronium natans) flächengleich als FFH-Gebiet Wienbecker Mühle (DE-4207-304) gemeldet. Das Luronium-Vorkommen stellt eines der wenigen in der atlantischen biogeographischen Region in Nordrhein-Westfalen dar und besitzt deshalb im Biotopverbund eine besondere Bedeutung. Dementsprechend ist der Erhalt als Trittsteinbiotop im Verbundsystem für Arten nährstoffärmerer Gewässer auch als Erhaltungsziel im Maßnahmenkonzept angeführt.

Aufgrund der Zunahme von Nährstoffeinträgen, insbesondere durch die Luft, und damit einhergehender Zunahme von Nährstoffzeigern ist die Habitatqualität allerdings stark beeinträchtigt. Der konstant vorhandene Froschkraut-Bestand von 20-25 Quadratmetern schwankt im Gesamtwert des Erhaltungszustands in der Folge zwischen „gut“ und „mittel – schlecht“. Eine Verbesserung der Habitatqualität war daher dringend geboten. Im Rahmen des „Integrierten LIFE-Projekts Atlantische Sandlandschaften“ wurden daher im September/ Oktober 2024 in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station Kreis Recklinghausen und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen Arbeiten zur Lebensraumoptimierung durchgeführt. Die Maßnahme zielte über die Verbesserung der Habitatqualität hinaus auf eine Vergrößerung des Froschkrautbestandes und des Lebensraumtyps „nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften“ (LRT 3130) ab. Im Zuge der Maßnahme wurde der südwestliche Teil des Grabens, der derzeit noch als Stillgewässer (NFD0) kartiert ist, entschlammt und von Vegetation befreit. Ziel war die Angleichung an den nordöstlichen Bereich, damit eine größere und weniger stark bewachsene Wasserfläche entsteht. Zudem wurde das den Graben im Randbereich überwachsende Weidengebüsch entfernt und der gesamte Bereich etwas aufgelichtet, sodass er künftig als Wiese mitbewirtschaftet werden kann.

Im ersten Arbeitsschritt musste zunächst eine Zufahrtstrasse angelegt werden. Hierfür wurde am südlichen Teil der Wiese eine Trasse mit Platten verlegt, um sicherzustellen, dass das hochwertige Feuchtgrünland durch die Arbeiten nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Auf den ersten Metern musste die Zufahrt aufgrund ihrer zu steilen Neigung mit einer Schotterung versehen werden. Um diese nach Abschluss der Arbeiten rückstandslos zurückbauen zu können, wurde die Schotterung auf einer Plane aufgebracht. Im Anschluss konnte von dort aus das Gewässer mit einem Bagger entschlammt werden. Das anfallende Material wurde entsorgt.

Ansicht der Maßnahmenfläche vor Baubeginn. Rechts des Grabens liegt das vor den schweren Maschinen zu schützende Feuchtgrünland. Am Ufer sind die Weidengebüsche gut erkennbar. Der Schlamm zwischen Grünland und Gebüsch deutet auf die zeitweise sehr hohen Wasserstände auf der Fläche hin.

Ansicht der Maßnahmenfläche vor Baubeginn. Rechts des Grabens liegt das vor den schweren Maschinen zu schützende Feuchtgrünland. Am Ufer sind die Weidengebüsche gut erkennbar. Der Schlamm zwischen Grünland und Gebüsch deutet auf die zeitweise sehr hohen Wasserstände auf der Fläche hin. © Johannes Demuth, Bezirksregierung Münster

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