Froschkraut/Floating Water-Plantain (Luronium natans) © Christian Fischer/CC BY-SA 3.0
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Geschützte Arten
Luronium natans (1831)
Froschkraut
Das Froschkraut oder auch Schwimmende Froschkraut ist eine in Mitteleuropa selten gewordene Wasserpflanze aus der Familie der Froschlöffelgewächse. Seinen Namen verdankt es seinem bevorzugten Wuchsort: wenig bewachsene Uferbereiche von flachen, nährstoffarmen Stillgewässern, die auch ein beliebter Lebensraum für Frösche sind. Das Froschkraut tritt in drei Formen auf: als reine Unterwasserpflanze in Form von Rosetten auf dem Grund tieferer Gewässer, als Schwimmblattpflanze im flachen Wasser und als Landpflanze in trocken gefallenen Gewässern beziehungsweise Uferpartien. Ein sicheres Unterscheidungsmerkmal gegenüber anderen Wasserpflanzen sind der beblätterte Stängel und die meist einzeln stehenden Blüten.
Lebensraum und Lebensweise
Das Froschkraut hat eine atlantische Verbreitung. Die Pflanze erscheint überwiegend in Initialstadien oder Pioniergesellschaften und wird als Klassenkennart der Strandlings-Gesellschaften (Littorelletea) verwendet, kann aber auch in Laichkraut-Gesellschaften (Potamogetonetea) gefunden werden. Es besiedelt vor allem sporadisch flach geflutete Ufer oligotropher bis mesotropher Seen mit schwach alkalischen Heideweihern und Teichen sowie Uferbereiche von Fließgewässern (insbesondere Gräben) mit mäßig schnell fließendem Wasser in der Uferzone von vorzugsweise 20 bis 60 Zentimeter Tiefe. Als Substrat sind Sand, Kies und Lehm, aber auch Schlamm geeignet. Ein Schwerpunkt des Vorkommens befindet sich in den Gewässern der Lebensraumtypen 3110 und 3130.
Die Hauptentwicklung und Blütezeit fällt in die Zeit von Mai bis September oder Oktober. Die Samen scheinen recht lange keimfähig im Boden zu überdauern, so dass die Art an erloschen geglaubten Fundorten nach Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen wieder auftreten kann. Die Vermehrung und Ausbreitung kann über Ausläufer, vegetative Überwinterungsorgane oder Samen erfolgen.
Verbreitung
Das Froschkraut ist in Nordrhein-Westfalen als „stark gefährdet“ eingestuft. Die bekannten Vorkommen liegen allesamt in der atlantischen Region des Bundeslandes, mit einem Verbreitungsschwerpunkt im Westfälischen Becken.
In Niedersachsen wird das Froschkraut ebenfalls als „stark gefährdet“ in der Roten Liste eingestuft. Seine südöstliche Arealgrenze streift von Südwesten kommend Osnabrück, knickt bei Hannover nach Osten ab und verläuft weiter östlich bis zum Drömling. Eine südlich dieser Linie existierende Fundstelle bei Walkenried am Südharz ist seit längerer Zeit erloschen. Auffällig ist, dass die Art im Westen Niedersachsens einen Verbreitungsschwerpunkt besitzt und die Fundstellen östlich der Weser dagegen sehr rar sind.
Der weitaus größte Teil der deutschen Vorkommen des Froschkrauts liegt in Niedersachsen und hier vor allem im Westteil des Landes. Daraus resultiert eine sehr hohe Verantwortung Niedersachsens für den Erhalt der Bestände.
Gefährdung
Das Froschkraut ist vor allem bedroht durch Gewässer-Eutrophierung und Gewässerverschmutzung jeglicher Art, Entwässerung und Verfüllung von Gewässern, Sukzession infolge aufgegebener Gewässerunterhaltung und durch intensive Nutzung. Selbst Populationen mit einem guten Erhaltungszustand sind durch schädliche Einflüsse wie Gewässerverfüllung, direkte Einwirkung von Herbiziden und Düngemitteln, Aufkalkung oder Gewässerumwandlung stets existenziell bedroht. Die Anzahl der Wuchsorte und teilweise auch die Art der Habitate (z. B. Gräben in genutztem Grünland) erschweren einen permanenten Überblick über den Bestand des Froschkrauts und den Erhaltungszustand der Populationen. Besonders außerhalb von FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten und Gewässern des Kleingewässerprogramms sind Verschlechterungen oder auch Zerstörungen auch zufälliger Art aufgrund der Unauffälligkeit des Froschkrauts möglich.
Prinzipielle Schutzmaßnahmen
Grundlegende Maßnahmen zum Schutz des Froschkrauts sind die Unterbindung von Nährstoffeinträgen durch Schaffung einer Pufferzone, die Rodung von Gehölzen bei zunehmender Beschattung der Ufer, gelegentliche und vorsichtige Entschlammung der Gewässer oder schonende Grabenräumung (einschließlich Böschungsmahd und Entfernen des Mähgutes), die Wiederherstellung ehemaliger Standorte durch wiederholtes Ausschieben von verlandetem Wasser sowie die Unterbindung von Gewässernutzung mit Fischbesatz, Aufkalkung oder Lockfütterung von Wild.
Maßnahmen in Projektphase 1
In der ersten Projektphase werden drei Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen umgesetzt, die sich auf die Verbesserung des Erhaltungszustandes des Froschkrauts fokussieren. Diese beinhalten vor allem Verbesserungsmaßnahmen für typische Lebensräume (Lebensraumtyp 3130): Optimierung bestehender Gewässer (beispielsweise durch Entschlammung, Uferabflachung oder Auslichten des Uferbereichs), die Erweiterung der bestehenden Gewässer und die Wiederherstellung von Heideteichen.
In Niedersachsen werden in der ersten Projektphase vier Maßnahmen umgesetzt. Diese beinhalten die (anfängliche) Wiederherstellung des Lebensraumes durch Beseitigung von Sämlingen aus den Ufergehölzen, die Erweiterung bestehender Gewässer, die Erweiterung eines Grabens, der für das Wachstum geeignet ist, um die Population zu stabilisieren, und die Schaffung neuer Teiche. In einem Fall ist der Erwerb von Grünlandflächen beabsichtigt, um um das Gewässer Pufferstreifen und flache Wasserzonen für die Vergrößerung des Vorkommens zu schaffen.
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Weitere Links
- Artenportrait „Froschkraut“ – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Vollzugshinweise zum Schutz des Froschkrauts – Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Artenportrait „Froschkraut“ – Bundesamt für Naturschutz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Prioritärer Aktionsrahmen (PAF): Froschkraut, Seite 104 – Bundesamt für Naturschutz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenkonzept für das Schwimmende Froschkraut, entnommen aus BfN-Schriften 449 – Bundesamt für Naturschutz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)