Besenheide bei Sonnenuntergang

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Lebensräume


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Sehr nährstoff- und basenarme Stillgewässer mit Strandlings-Gesellschaften

Sehr nährstoff- und basenarme Stillgewässer mit Strandlings-Gesellschaften.

Sehr nährstoff- und basenarme Stillgewässer mit Strandlings-Gesellschaften. © Dr. Olaf von Drachenfels, NLWKN

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Dieser Lebensraumtyp umfasst nährstoff- und basenarme bis saure Stillgewässer mit unter Wasser lebender oder amphibischer Vegetation mit Strandling (Littorella uniflora), Brachsenkraut (Isoetes lacustris) oder Lobelie (Lobelia dortmanna) und Pfriemenkresse (Subularia aquatica). Strandlings- und Brachsenkrautgesellschaften kommen überwiegend in Stillgewässern sandiger Gebiete vor (z. B. in Heideweihern und Geestseen). Seltener sind sie auch auf Torfsubstrat zu finden (Heidemoorweiher). Mit zunehmender Wassertiefe kann eine Zonierung und Dominanz einzelner Arten entwickelt sein. In Niedersachsen werden entsprechend verschiedene Ausprägungen dieses Lebensraumtyps unterschieden:

  • Brachsenkraut-Lobelien-Geestsee,
  • Lobelien-Heideweiher
  • Sumpfjohanniskraut-Heidemoorweiher.

Brachsenkraut-Lobelien-Geestseen sind normalerweise von Grund- und Niederschlagswasser gespeist und somit sehr nährstoff- und auch kalkarm. Dadurch bedingt ist das Wachstum von Algen und höherwüchsigen Pflanzen, insgesamt gering. Zudem sind Geestseen, im Verhältnis zu ihrer Größe, oft sehr tief. In Verbindung mit sauerstoffreichem Wasser sorgt dies für einen weitgehenden Abbau von organischen Bestandteilen und damit für geringe Sedimentationsraten, so dass große Sichttiefen charakteristisch sind. In den Flachwasserbereichen der Ufer findet durch windbedingte Wasserströmungen normalerweise keine Sedimentation statt.

Die flachen Heideweiher (Lobelien-Heideweiher) haben sich häufig durch Windausblasung in Gebieten mit Decksandschichten auf einer stauenden Schicht gebildet. Diese Gewässer haben dadurch im Allgemeinen einen vom Grundwasser unabhängigen Wasserspiegel. Der Wasserkörper bewegt sich im schwach-sauren Bereich. Der Gewässergrund ist sandig, wo er durch Strömung und Wellenschlag offen gehalten wird, allerdings auch teilweise bedeckt von Torfschlamm. Stellenweise weist er auch Flachmoortorfe auf. Die Verlandungstendenz von Heideweihern ist ausgeprägter als bei den Geestseen. Die Verlandung wird zeitweise dadurch unterbrochen, dass die Gewässer periodisch ganz oder teilweise austrocknen. Wesentlich für den natürlichen Erhalt der Gewässer ist der freie Windeinfluss, der dann in den Trockenphasen den sandigen Grund teilweise wieder freilegen kann. Voraussetzung dafür ist eine niedrigwüchsige Ufervegetation (z. B. kein oder wenig Gehölzaufwuchs) und eine relativ offene Landschaft (z. B. Heidelandschaft).

Strandling (Littorella uniflora)

Strandling (Littorella uniflora) © Christian Fischer (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:LittorellaUniflora.jpg), „LittorellaUniflora“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode

Vorkommen

In Deutschland kommt dieser Seentyp hauptsächlich in der atlantischen biogeografischen Region im nordwestdeutschen Tiefland vor. Hier ist der Lebensraumtyp sehr selten und fragmentarisch verbreitet.

Für das Gebietsnetz NATURA 2000 ist in Nordrhein-Westfalen im FFH-Bericht 2019 nur noch ein Vorkommen gemeldet.

In Niedersachsen wurden ebenfalls alle noch vorhandenen Vorkommen des Lebensraumtyps in FFH-Gebieten der atlantischen Region gemeldet. Die naturnahen Geestseen sind in Niedersachsen von Natur aus selten. Die noch erhaltenen Seen dieses Typs liegen in der Altmoränenlandschaft auf den Geestrücken der vorletzten Eiszeit in der Stader Geest sowie in der Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest. Nährstoffarme Heideweiher und Flachseen mit Strandlingsvegetation befinden sich vereinzelt in der Geestlandschaft sowie in Talsandniederungen der Naturräume Ems-Hunte-Geest und Dümmer-Geestniederung sowie in der Lüneburger Heide.

Gefährdung

Der Erhaltungszustand dieses Lebensraumtyps ist in der atlantischen Region Deutschlands insgesamt als ungünstig-schlecht bewertet. Die wichtigsten Gefährdungsursachen sind Nährstoffeinträge bzw. damit einhergehend Eutrophierung, Versauerung und Akkumulation von organischer Substanz sowie Verlandungsprozesse und damit die Verdrängung der charakteristischen Vegetation. Ebenfalls gefährdend wirkt sich bei grundwassergespeisten Seen die Absenkung des Grundwasserstandes aus. Aufwachsende Gehölze an den Seeufern können die Licht- und Konkurrenzsituation der Strandlingsgesellschaften negativ verändern. Wesentlich für den natürlichen Erhalt der Gewässer ist der freie Windeinfluss, der in Trockenphasen den sandigen Grund teilweise wieder freilegen kann. Voraussetzung dafür ist eine relativ offene Landschaft.

Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Naturnahe Kleingewässer einschließlich ihrer Verlandungsbereiche unterliegen gemäß § 30 (2) 3 des Bundesnaturschutzgesetzes gesetzlichem Schutz.

Übergeordnetes Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung eines landesweit stabilen Bestandes von sehr nährstoff- und basenarmen Stillgewässern der Sandebenen mit Strandlings-Gesellschaften mit allen standörtlichen Ausprägungen und Entwicklungsphasen.
Erhaltungsziele für die einzelnen Vorkommen sind Stillgewässer mit natürlichen bzw. naturnahen Gewässerstrukturen, klarem, nährstoffarmem Wasser, sandigem Grund sowie mit Strandlingsgesellschaften an Ufern und Gewässergrund. Die charakteristischen Tier- und Pflanzenarten sollen in stabilen Populationen vorkommen.

Um einen günstigen Erhaltungszustand des Lebensraumtyps zu erreichen, bieten sich verschiedene Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen an:

  • Einrichtung von ausreichend großen Pufferzonen zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen aus angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen,
  • Grundentschlammung und Entkrautung,
  • Sicherung und Optimierung des lebensraumtypischen Wasserhaushaltes, bei Gefahr der Versauerung kontrollierte Zufuhr von basenreichem, aber nährstoffarmen Wasser,
  • regelmäßige Pflegemaßnahmen (z. B. Beweidung oder Mahd) zum Erhalt einer niedrigwüchsigen Vegetation (Heide, Magerrasen, nährstoffarmes Feuchtgrünland),
  • in Einzelfällen Einschränkung von Freizeitnutzungen,
  • Neuanlage von Gewässern bzw. Neuentwicklung.

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