Kreuzkröte/Natterjack Toad (Bufo calamita) © Lennart Hudel (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kreuzkröte_(Epidalea_calamita),_NSG_Grainberg-Kalbenstein,_Bayern.jpg), „Kreuzkröte (Epidalea calamita), NSG Grainberg-Kalbenstein, Bayern“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalco
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Geschützte Arten
Bufo calamita (1202)
Kreuzkröte
Mit einer Körperlänge von vier bis acht Zentimetern ist die Kreuzkröte die kleinste einheimische „echte“ Krötenart. Anhand des charakteristischen gelben Längsstriches auf dem Rücken, der bereits mit der Ausbildung der Extremitäten im Larvenstadium erscheint, sowie der mäuseartig wirkenden Fortbewegungsweise ist sie gut von anderen Kröten zu unterscheiden. Die Körperfärbung variiert auf der warzigen Oberseite zwischen olivgrünen und bräunlichen Farbtönen. Die weiß bis dunkelgrau gefärbte Bauchseite weist ein individuelles Muster mit dunklen Flecken auf. Auch die Larven sind kleiner als die der übrigen Amphibienarten; die Metamorphose erfolgt bereits ab etwa 15 Millimetern Körperlänge. Die Paarungsrufe der Kreuzkröte sind Rufserien aus einem metallisch-klingenden „ärr…ärr…ärr“, die in windstillen Nächten bis zu zwei Kilometer weit zu hören sind.
Lebensraum und Lebensweise
Die Kreuzkröte ist eine Pionierart, die trockene, warme Landlebensräume mit unvollständiger oder spärlicher Vegetation und rohen Boden besiedelt. Ursprünglich waren die Überschwemmungsbereiche an Flüssen, die sich ständig durch die Dynamik der Hochwasser veränderten, als primärer Lebensraum bedeutend. Heute sind solche Bedingungen fast ausschließlich in Sekundärhabitaten wie Abgrabungsflächen oder militärische Nutzungsflächen zu finden. Offene Böschungen und Hänge, wo die Tiere sich tagsüber und auch während der Wintermonate eingraben können, sind besonders wichtig. Für die Fortpflanzung benötigen Kreuzkröten temporäre flache Kleinstgewässer und Überschwemmungsbereiche, die stark sonnenexponiert sind und sich daher rasch erwärmen. In vielen Fällen kann dies auch eine Stauung von Oberflächenwasser, größtenteils ohne jegliche Vegetation, sein.
Die ausgedehnte Fortpflanzungsphase der Kreuzkröte reicht von Mitte April bis Mitte August. Die Männchen beginnen dann mit Einbruch der Dämmerung zu rufen. In dieser Zeit erscheinen die Weibchen nur für wenige Tage am Laichgewässer. Die Hauptlaichzeit beginnt in der Regel Ende April und zieht sich bis Anfang Juni hin. Während der Laichphase setzt ein Weibchen eine ein bis zwei Meter lange Laichschnur mit 1.000 bis 9.000 Eiern auf dem Gewässerboden ab. Die Metamorphose der Larven beginnt je nach Zeitpunkt der Eiablage und Witterungsverlauf nach drei bis zwölf Wochen. Die schnelle Entwicklung bis zum Jungtier stellt eine wichtige Anpassung an die Kurzlebigkeit der Laichgewässer dar. Die ausgewachsenen Tiere suchen von Mitte September bis Ende Oktober ihre Winterlebensräume auf. Während die Jungtiere häufig einen bis drei Kilometer weit wandern, legen Alttiere bei ihren Wanderungen meist eine Strecke unter 1.000 Metern zurück. In der Regel pflanzen sich Kreuzkröten erst im dritten Frühjahr fort. Ihre maximale Lebensdauer beträgt im Freiland sieben Jahre, in Menschenobhut bis zu siebzehn Jahren.
Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen gilt die Kreuzkröte als „gefährdet“. Der Verbreitungsschwerpunkt liegt im Tiefland im Bereich des Rheinlandes sowie im Ruhrgebiet. Die Gefährdung der Art nimmt dort zu, wo nur wenige Sekundärhabitate zur Verfügung stehen. Deshalb ist die Art in der Westfälischen Bucht sowie im Bergland „stark gefährdet“.
In der Roten Liste Niedersachsens (2013) ist die Kreuzkröte als „stark gefährdet“ eingestuft. In den sandigen Geest- und Niederungsgebieten des niedersächsischen Tieflandes ist die Art mittelhäufig verbreitet. Im Osten, vor allem in der Lüneburger Heide, im Wendland mit der Elbtalaue und im Weser-Aller-Flachland ist die Art etwas häufiger als im Westen. In den naturräumlichen Regionen „Ostfriesisch-Oldenburgische Geest“ und nördliche „Stader Geest“ finden sich nur noch isolierte Einzelvorkommen, während in der „Ems-Hunte-Geest“ vermutlich auch Kartierungslücken bestehen.
Da Deutschland etwa 10 bis 30 Prozent des weltweiten Vorkommens der Kreuzkröte besitzt und zudem im Arealzentrum liegt, ist eine hohe Verantwortung zum globalen Erhalt für diese Art gegeben.
Gefährdung
Neu entstehende Laichgewässer, die naturgemäß sehr kurzlebig sind, fehlen heutzutage weitgehend, vor allem, weil natürliche Prozesse für ihre Entwicklung unterbunden werden, wie zum Beispiel durch Gewässerregulierungen und Folgenutzungen. Es gibt auch einen beträchtlichen Mangel an offenen Magerbiotopen und Ruderalflächen mit natürlichen mesotrophen Tümpeln infolge intensiver Bewirtschaftung und flächendeckender Eutrophierung sowie Beseitigung von Hecken und Saumbiotopen. Der Verlust von Gewässern früher Sukzessionsstadien (Pioniergewässer) stellt ebenfalls eine Bedrohung dar. Durch die mit der Landwirtschaft verbundenen intensiven Bodenbearbeitung sind die Kröten in ihren Sommer- und Winterlebensräumen Gefährdungen ausgesetzt. Andere gefährdende Faktoren sind der Verlust oder die Entwertung von Laichgewässern aufgrund Sukzession oder fehlender Pflegemaßnahmen nach Nutzungsaufgabe als dynamischer Impuls, der Ausbau des Straßennetzes, intensive Freizeitnutzung und die zunehmende Isolation der Vorkommen.
Prinzipielle Schutzmaßnahmen
Grundlegende Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes umfassen bei Vorkommen in Bodenabbauten Absprachen zum Schutz der Laichgewässer und des Wassermanagements in den Laichgewässern. Eine regelmäßige Neuanlage von voll besonnten, temporären oder auch permanent Wasser führenden Kleingewässern (bis zu 50 Quadratmeter) mit Flachwasserzonen sollte erfolgen. Regelmäßige Pflegemaßnahmen, zum Beispiel die manuelle Entfernung von aufkommendem Schilf und Rohrkolben oder Wasserpflanzen während der Vegetationsperiode, ist für die Art von Vorteil. Mechanische Arbeiten sollten nur während der Wintermonate durchgeführt werden. Beschattender Gehölzaufwuchs sollte ebenfalls regelmäßig entfernt werden. Zur Optimierung des Landlebensraums der Kreuzkröte sollte der Oberboden mit der Vegetationsdecke abgeschoben werden oder der Bereich um die Gewässer in Intervallen von etwa fünf Jahren gemäht werden. Extensive Beweidung stellt auch ein geeignetes Mittel dar, um den Lebensraum offen zu halten. Auf die Verwendung von Düngemitteln im Landlebensraum sollte verzichtet werden. Im direkten Umkreis (vorzugsweise drei Kilometer) um die Laichgewässer sollte auch auf Bodenverdichtungen durch Walzen und auf Tiefpflügen verzichtet werden. In ausgeräumter Landschaft sind Kleinstrukturen oder Pufferstreifen gegen Ackerflächen als Tagesverstecke oder Überwinterungsquartiere zu fördern. Linienhafte räumlich-funktionale Biotopverbundstrukturen müssen als Trittsteinbiotope gepflegt werden. Der Abstand zwischen den Gewässern sollte nicht mehr als 2.000 bis 3.000 Meter betragen.
Maßnahmen in Projektphase 1
In der ersten Projektphase werden insgesamt 16 Maßnahmen umgesetzt.
In Nordrhein-Westfalen konzentriert sich eine Maßnahme auf die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Kreuzkröte. Im Dellbrücker Heidegebiet sollen neue Laichgewässer geschaffen werden, um das Vorkommen an dieser Stelle zu stabilisieren.
In Niedersachsen werden in dieser Phase 15 Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der Kreuzkröte umgesetzt. Dazu zählen die Wiederherstellung von (Teil-)Habitaten durch Entschlammung, Entfernen von Sämlingen oder Schilf ebenso wie die Neuanlage von geeigneten Kleingewässern. In einem Fall ist die Schaffung eines ausgedehnten Lebensraumnetzwerksystems zwischen zwei Subpopulationen der Art geplant. Die Maßnahmen erfolgen in den Landkreisen Diepholz, Uelzen, Heidekreis, Wesermarsch, Celle und Vechta.
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Weitere Links
- Artenportrait „Kreuzkröte“ – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Vollzugshinweise zum Schutz der Kreuzkröte – Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Artenportrait „Kreuzkröte“ – Bundesamt für Naturschutz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Prioritärer Aktionsrahmen (PAF): Kreuzkröte, Seite 216 – Bundesamt für Naturschutz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rote Listen und Gesamtartenlisten der Amphibien und Reptilien in Niedersachsen und Bremen (NLWKN) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)