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Geschützte Arten


Pelophylax (Rana) lessonae (1207)
Kleiner Wasserfrosch

Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae)

Kleiner Wasserfrosch/Pool Frog (Pelophylax lessonae) © Holger Krisp, CC BY 3.0

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Der Kleine Wasserfrosch ist ein kleiner Grünfrosch mit einer Körperlänge von vier bis maximal sieben Zentimetern. Äußerlich ist die seltenste Grünfroschart nicht eindeutig vom Teichfrosch [Pelophylax kl. esculentus (Rana kl. esculenta)] oder dem Seefrosch [Pelophylax ridibundus (Rana ridibunda)] zu unterscheiden. Ein absolut sicherer Nachweis kann nur über eine aufwändige und für den Feldeinsatz nicht praktikable genetische Analyse erfolgen. Die Tiere sind auf der Oberseite meist grasgrün gefärbt, seltener dominieren bräunliche, blaugrüne oder hellgrüne Farbtöne. Der Rücken ist mit kleinen, meist schwärzlichen Flecken gezeichnet. Über die Rückenmitte verläuft oftmals ein hellgrüner Längsstreifen. Auf der weißen Bauchseite finden sich einzelne graue Flecken. Die Männchen sind zur Paarungszeit häufig auffallend gelb gefärbt mit ausstülpbaren weißlichen Schallblasen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Amphibien, die nur in den Abendstunden oder nachts ihre Paarungsrufe ertönen lassen, ist das lautstarke Konzert des Kleinen Wasserfrosches, ebenso wie bei den beiden anderen Grünfrosch-Arten, aufgrund des nahezu permanenten Aufenthalts im Wasser auch am Tage zu vernehmen. Der Paarungsruf des Kleinen Wasserfroschs ist recht leise und eine kurze Rufreihe aus schnarrenden Einzeltönen.

Lebensraum und Lebensweise

Im Vergleich zu seinen nächsten Verwandten weist der Kleine Wasserfrosch keine so enge Bindung an Gewässer auf. So ist er vor allem außerhalb der Paarungszeit regelmäßig in größerer Entfernung vom Wasser anzutreffen und meidet auch die Wälder nicht. Sein Lebensraum sind Erlenbruchwälder, Moore, feuchte Heiden, sumpfige Wiesen und Weiden sowie gewässerreiche Waldgebiete. In Niedersachsen ist eine Konzentration vorn Vorkommen auf anmoorigen und eher nährstoffarmen, jedoch nicht zu sauren Gewässern, wie z. B. Niedermoorstandorte, zu beobachten. Er bevorzugt zur Fortpflanzung kleine bis mittelgroße, üppig bewachsene, möglichst nährstoffarme, leicht saure, sonnenexponierte und fischfreie Stillgewässer, die sich sowohl im Offenland als auch im Wald befinden können. Bisweilen kommt die Art sogar im Siedlungsbereich an Gartengewässern vor. Die Tiere besiedeln für den Großteil des Jahres die flachen Uferzonen. Der Kleine Wasserfrosch überwintert vorwiegend an Land, wo er sich in den lockeren Boden in Waldbereichen eingräbt. Einige Individuen überwintern aber auch im Schlamm am Gewässerboden.

Bereits im zeitigen Frühjahr werden ab März die Laichgewässer aufgesucht. Erst bei höheren Temperaturen beginnt ab Mai die eigentliche Fortpflanzungsphase, mit einer Hauptlaichzeit im Mai oder Juni. Die kleinen bis mittelgroßen Laichballen mit jeweils 100 bis 250 Eiern werden an Wasserpflanzen geheftet. Die Larven sind mit bis zu acht Zentimetern relativ groß, aber von denen der übrigen Grünfroscharten im Gelände nicht zu unterscheiden.

Die Jungtiere verlassen ab Ende Juli bis Ende September das Gewässer. Alttiere suchen ab September die Landlebensräume zur Überwinterung auf. Die Besiedlung neuer Gewässer erfolgt vermutlich über die Jungtiere. Die Alttiere sind vergleichsweise ortstreu und weisen meist einen eingeschränkten Aktionsradius von nur 10 bis 150 Metern (selten bis zu 15 Kilometern) auf.

Die Geschlechtsreife setzt nach ein oder zwei Jahren, gelegentlich auch nach drei Jahren, ein. Die Lebensdauer des Kleinen Wasserfrosches beträgt im Freiland sechs bis zu maximal zwölf Jahre.

Verbreitung

Der Kleine Wasserfrosch wird in Nordrhein-Westfalen als „gefährdet“ eingestuft und kommt überwiegend im Tiefland in Lagen unter 100 Metern vor. Aus höheren Bereichen gibt es so gut wie keine bekannten Fundorte. Aufgrund der Ähnlichkeit mit anderen Grünfröschen und Schwierigkeiten bei der Bestimmung gibt es kaum konkrete Informationen über die Verbreitung der Art.

Das Vorkommen des Kleinen Wasserfrosches in Niedersachsen scheint extrem fragmentiert zu sein. Er stellt die bei weitem seltenste Froschart dar; allerdings bestehen noch sehr große Kenntnisdefizite. In der Roten Liste Niedersachsens (2013) wird der kleine Wasserfrosch aufgrund der geringen Datenlage mit „Gefährdung unbekannten Ausmaßes“ geführt. Im Nordwesten des Landes liegen für die Art keine Nachweise vor, im übrigen Land gibt es nur wenige bzw. sporadisch (sicher) nachgewiesene Vorkommen. Nur im Weser-Aller-Flachland scheint der Kleine Wasserfrosch etwas häufiger anzutreffen zu sein. Aufgrund der Tatsache, dass die Bestimmung der Art unter Freilandbedingungen sehr schwierig ist, gibt es nur wenige verlässliche Datensätze deren Verbreitung in Niedersachsen.

Gefährdung

Aufgrund der großen Kenntnisdefizite gelten für die Art die allgemeinen Gefährdungsursachen für Amphibien:

  • Verlust oder Entwertung von Laichgewässern und
  • Verlust oder Entwertung von Wiesen, Waldlichtungen und Mooren im Bereich des Landlebensraums (zum Beispiel durch Aufforstung),
  • Veränderung des Wasserhaushaltes im Bereich von Feuchtgebieten,
  • Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge,
  • die Umwandlung von Grünland in Ackerflächen sowie Intensivierung der Grünlandnutzung im Umfeld der Laichgewässer sowie
  • Zerschneidung der Lebensräume und Wander- bzw. Ausbreitungskorridore.

Prinzipielle Schutzmaßnahmen

Grundsätzlich sollte vorrangig das Verbreitungsmuster der Art erforscht werden, um die defizitäre Kenntnislage zu verringern. Solange die reale Verbreitung und Kenntnisse über die Habitatbindung relativ unbekannt sind, sollten sich Schutzmaßnahmen an die allgemein für Amphibien geltenden Schutzmaßnahmen orientieren. Diese zielen auf Erhaltung, Entwicklung und, soweit möglich, Neuanlage von Laichgewässern, die Erhaltung und Entwicklung geeigneter Landlebensräume und die Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten und Niederungen ab. Die Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Auenbereichen und großflächigen Feuchtgebieten sowie Schaffung von Retentionsflächen in den Flussauen sollten zusätzlich zur Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Laichgewässer durch Anlage von Pufferzonen zum Ziel gesetzt werden. Laichgewässer sollten möglichst fischfrei sein oder, sofern möglich, Fische langfristig entfernt werden.

Maßnahmen in Projektphase 1

In der ersten Projektphase werden zwei Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen umgesetzt, die sich auf die Verbesserung des Erhaltungszustandes des Kleinen Wasserfrosches fokussieren. Beide beinhalten die Optimierung eines Teiches oder die Neuanlage von Heideteichen und Laichgewässern.

In Niedersachsen sind für den Kleinen Wasserfrosch keine konkreten Maßnahmen im Rahmen des IP-LIFE vorgesehen, jedoch sind Synergieeffekte bei den Maßnahmenumsetzungen für die übrigen Fokusarten und Lebensraumtypen zu erwarten.

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