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Maßnahmenfläche

Die Maßnahmenfläche in der Vegetationsperiode vor Maßnahmenbeginn. © Holger Sticht, BUND NRW


04.04.2018
Neue Laichgewässer für die Kreuzkröte in der Dellbrücker Heide

Im Rahmen des integrierten LIFE-Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ wurden vor Kurzem im Kölner Naturschutzgebiet Dellbrücker Heide Maßnahmen für die gefährdete Kreuzkröte (Bufo calamita) umgesetzt, um dem drohenden Erlöschen des dortigen Vorkommens entgegenzuwirken. Die gefährdete Amphibienart ist eine der zehn Fokusarten des von der EU geförderten Naturschutzprojekts, das die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gemeinsam durchführen.

Die Dellbrücker Heide, ein Bestandteil des Naturraums Bergische Heideterrasse, ist ein wichtiges Refugium für Arten unbewaldeter Lebensräume wie Sandtrockenrasen und Sand-Ginsterheiden. Bestandteil des 40 Hektar großen Naturschutzgebiets ist eine ehemalige Kiesabgrabung. Hier befindet sich auch eines der letzten Kreuzkrötenvorkommen der Region. Die eigentlichen Lebensräume der Kreuzkröte – Trockenrasen und Heideflächen – grenzen unmittelbar an das Ufer des Abgrabungsgewässers. Zur Fortpflanzung ist die Kreuzkröte auf flache, sonnenexponierte und sich daher schnell erwärmende Tümpel als Laichgewässer angewiesen. Diese sind typischerweise nur temporärer Natur und damit fischfrei, weil sie während niederschlagsarmer Witterungsphasen bzw. bei niedrigem Grundwasserstand austrocknen. Die Kreuzkröte ist im Gegensatz zu den meisten anderen Amphibienarten durch ihre lange Laichzeit von Mitte April bis Mitte August und eine kurze Entwicklungsdauer der Kaulquappen von etwa vier Wochen an solche Temporärgewässer angepasst. Ursprünglich handelte es sich hierbei um Kleingewässer in offenen Flussauen, die nach dem alljährlichen Hochwasser entstanden. Diese Primärhabitate sind aber aufgrund der menschlichen Siedlungsentwicklung spätestens im 20. Jahrhundert vollständig verschwunden, sodass Gebiete wie die Dellbrücker Heide die letzten Ersatzlebensräume aufweisen.

Minibagger

Durch den Einsatz eines Minibaggers entstanden auf einer Länge von 240 Metern des Gewässerufers mehr als 20 neue temporäre und vegetationsarme Kleingewässer. © Holger Sticht, BUND NRW

Im Bereich der Kiesabgrabung waren geeignete Laichgewässer in der Vergangenheit durch Sukzession und illegale Freizeitnutzung stark reduziert und entwertet worden. Nun sind im Rahmen der Maßnahme durch den Einsatz eines Minibaggers auf einer Länge von 240 Metern des Gewässerufers mehr als 20 neue temporäre und vegetationsarme Kleingewässer – ein in Deutschland gefährdeter und gesetzlich geschützter Lebensraumtyp – geschaffen worden. Damit bestehen jetzt wieder optimale Voraussetzungen dafür, dass sich die kleine Restpopulation der Kreuzkröte ausreichend vermehren und stabilisieren kann. Aber auch andere im Gebiet vorkommende gefährdete Arten werden von den neuen Kleingewässern profitieren, u. a. die Gefleckte Heidelibelle (Sympetrum flaveolum) und die Kleine Pechlibelle (Ischnura pumilio). Auch für den Lebensraumtyp „Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften“, einer der Fokus-Lebensräume des integrierten LIFE-Projekts, sind entsprechende Synergie-Effekte durch die Maßnahme zu erwarten.

Die Umsetzung erfolgte durch die Bezirksregierung Münster in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln, der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln und dem nordrhein-westfälischen Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND NRW).

Weitere Informationen zum Maßnahmengebiet:

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

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