Pins auf Kalenderblatt

Hauptinhalt

Neuigkeiten


27.10.2016
EU bewilligt IP-LIFE-Antrag

Nach langer Vorbereitungszeit bewilligte die Europäische Kommission im Oktober 2016 den Förderantrag für das länderübergreifende IP-LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“. In Nordrhein-Westfalen liegt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV), in Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU). Die Gesamtkoordination des Projektes sowie die operative Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen in NRW wurde an die Bezirksregierung Münster übertragen. Unterstützt wird die Umsetzung des IP-LIFE durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). In Niedersachsen wird das Projekt durch  den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) koordiniert und umgesetzt.

Seit Januar 2015 war bereits die Erarbeitung des Projektantrags mit EU-Mitteln aus der technischen Hilfe des LIFE-Programms unterstützt worden. Im Oktober 2015 wurde der EU-Kommission ein Konzeptpapier übermittelt. Daraus abgeleitet wurde mit den Projektpartnern und Akteuren vor Ort bis zum 1. April 2016 ein vollständiger Projektantrag entwickelt. In einem ersten Schritt waren hierfür in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen jeweils auf Landesebene die Verbände und Einrichtungen des Naturschutzes und der Land- und Forstwirtschaft informiert worden. Danach wurden auf regionaler Ebene die Kreise und kreisfreien Städte, die Biologischen Stationen und die Verbände in die Erarbeitung des Antrages und die konkrete Entwicklung von Maßnahmen einbezogen. Auch auf Bundesebene erfolgte eine Zusammenarbeit mit weiteren Bundesländern der atlantischen biogeographischen Region.
Das Projekt wurde nach einer detaillierten Abstimmung mit der EU-Kommission im Herbst 2016 mit einer Laufzeit vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2026 bewilligt. Das Projektbudget von 16,875 Millionen Euro wird zu 60 Prozent von der Europäischen Kommission gefördert. Zudem werden weitere Fördermittel, sogenannte Hebelmittel, einbezogen.

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}