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Projekt des Monats


#5/2022 FFH-GEBIET SANDTROCKENRASEN ACHIM (LANDKREIS VERDEN)
Instandsetzung und Erweiterung von LRT 2310 und 2330

Zugewachsene Lebensraumtypflächen vor Beginn der Arbeiten

Zugewachsene Lebensraumtypflächen vor Beginn der Arbeiten © Lena Koslowski

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Das Naturschutzgebiet „Sandtrockenrasen Achim“ (NSG LÜ 211) umfasst wie das gleichnamige FFH-Gebiet eine Fläche von rund 58 Hektar und liegt im Siedlungsbereich der Stadt Achim. Es handelt sich dabei um einen Binnendünenzug, der am Rand zwischen Aue und Geest verläuft. Das lang gestreckte Dünengelände mit einstmals mehr als 20 Meter hohen Dünen wurde während der Weltkriege und in den darauffolgenden Jahren zur Bausandgewinnung auf eine Geländehöhe von durchschnittlich acht bis zehn Metern abgebaut. Übrig blieb ein flachwelliges, trockenes Gebiet aus magerem Dünensand mit fast ebenen Bereichen und lediglich kleinen Hügeln. Dadurch sind die natürlichen Bedingungen einer hohen bewegten Düne nicht mehr gegeben und die Lebensräume sind mittlerweile durch eine zunehmende Verbuschung bedroht. Ohne Gegenmaßnahmen würden die offenen Sandlebensräume, die für zahlreiche Insektenarten wichtig sind, vollkommen verschwinden. Sie finden hier nicht nur Nahrungshabitate, sondern nutzen den lockeren Sandboden, um Brutröhren anzulegen und sich fortzupflanzen. Hervorzuheben sind bestandsbedrohte Hautflügler aus der Teilordnung Stechimmen (Aculeata), wie Wegwespen (Pompilidae), Goldwespen (Chrysididae), Grabwespen (Spheciformes), Bienen (Apiformes) und Ameisen (Formicidae), sowie Sandlaufkäfer (Cicindelidae), Tagfalter und Heuschrecken (Orthoptera), wie beispielsweise die stark gefährdete Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens).

Die Lebensraumtypen „Sandheiden mit Besenheide und Ginster auf Binnendünen“ (LRT 2310) und „Offene Grasflächen mit Silbergras und Straußgras auf Binnendünen“ (LRT 2330) gehören zu den gefährdetsten in Niedersachsen. Im Gebiet des Sandtrockenrasens Achim bestehen gute Voraussetzungen für eine langfristige Erhaltung der beiden Lebensraumtypen. Bereits jetzt wird das Areal regelmäßig beweidet. Der überwiegende Teil der Flächen im Naturschutzgebiet befindet sich im Privateigentum und nur ein kleinerer Teil im öffentlichen Eigentum. Erfreulicherweise erteilten einige Eigentümer für die geplanten Naturschutzmaßnahmen ihr Einverständnis.

So begannen Anfang des Jahres 2022 die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Verden und der NLWKN im Rahmen des Integrierten LIFE-Projektes Atlantische Sandlandschaften mit der Wiederherstellung von rund 1,7 Hektar der im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen 2310 und 2330. Die Untere Naturschutzbehörde übernahm die intensive örtliche Bauüberwachung.

Im ersten Schritt wurden die Teilflächen der Maßnahme im Gelände markiert. Dann entfernte eine beauftragte Firma die Gehölze. Dabei wurden auch die Stubben mit einem Roderechen aus dem Boden geholt und der Oberboden mit einem Mulcher bearbeitet. Einen Teil der Stubben lagerte die Firma randlich an geeigneten Stellen im Naturschutzgebiet. Sie dienen so als Unterschlupfmöglichkeiten für Reptilien wie die Zauneidechse. Durch sogenanntes Plaggen wurde anschließend der Sandboden wieder freigelegt; dabei wurde der Oberboden in einer durchschnittlichen Mächtigkeit von 15 Zentimetern abgetragen. Das humusreiche Material lagert nun am Rande eines nahegelegenen Ackers und soll im Laufe des Jahres darauf verteilt werden.

Eine Schwierigkeit bestand in der Umsetzung der Maßnahme auf einer Teilfläche, auf der Kampfmittel vermutet worden waren. Eine vorgeschaltete Kampfmittelsondierung brachte einige Geschosssplitter zu Tage. Die Untere Naturschutzbehörde und der NLWKN entschieden daher, den Oberboden aufgrund der unklaren historischen Vornutzung nicht für die Aufbringung auf dem Acker zu verwenden, sondern ihn an Ort und Stelle zu belassen. Diese Fläche soll vermutlich zeitnah mit Heidemahdgut einer gebietseigenen Spenderfläche beimpft werden, um unerwünschtes Gehölzaufkommen zu verhindern.

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