Kalender

Hauptinhalt

Projekt des Monats


#7/2018 STABILISIERUNG VON POPULATIONEN UND AUSWEITUNG VON VERBREITUNGSGEBIETEN
Bestandserfassungen in Niedersachsen

Kreuzkröte, Knoblauchkröte, Zauneidechse und Schlingnatter in der atlantischen biogeographischen Region

Knoblauchkröte sitzt im Sand

Adulte Knoblauchkröte während der Laichwanderung auf einem sandigen Acker bei Breddorf, Landkreis Rotenburg (Wümme) © Tasso Schikore

Bild herunterladen

In Niedersachsen wurden bei der Antragstellung die Kreuzkröte (Bufo calamita), die Knoblauchkröte (Pelobates fuscus), die Zauneidechse (Lacerta agilis), die Schlingnatter (Coronella austriaca) und das Froschkraut (Luronium natans) als Fokus-Arten für das Integrierte LIFE-Projekt Atlantische Sandlandschaften ausgewählt. Für diese Arten sollen gezielt Maßnahmen umgesetzt werden, um den nach der aktuellen FFH-Bewertung ungünstigen bis schlechten Erhaltungszustand möglichst zu verbessern oder zumindest den negativen Trend der Bestandsentwicklung zu stoppen bzw. umzukehren.

Während für das Froschkraut eine sehr gute Übersicht über das derzeitige Verbreitungsgebiet in Niedersachsen vorliegt, gilt dies für die übrigen Fokus-Arten nicht. Die aktuelle Verbreitung vieler Tier- und Pflanzenarten ist in Niedersachsen nur unzureichend bekannt, da die zum Teil heimliche Lebensweise bestimmter Arten (wie beispielsweise der Schlingnatter) die quantitative Erfassbarkeit erschwert und systematische bzw. flächendeckende Kartierungen weitgehend fehlen. In der landesweiten Datenbank des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) liegen für viele ehemals gemeldete Gebiete mit Vorkommen der Arten nur in unzureichendem Umfang Aktualisierungen in Form von Nachweismeldungen vor. Daher konnte zu Beginn des IP-LIFE nicht ausreichend festgestellt werden, welche Verbreitungsschwerpunkte die vier Fokus-Arten gegenwärtig in Niedersachsen haben. In der Antragsphase des Projektes wurde daher berücksichtigt, dass die aktuelle Bestandssituation der vier Fokus-Arten insbesondere im nordwestlichen Teil Niedersachsens grundlegend untersucht werden muss, um einen Überblick über deren aktuelle Verbreitung zu erhalten.

Für die übergeordnete Maßnahme A6 wurden zehn Landkreise im nordwestlichen Niedersachsen ausgewählt, in denen das Vorkommen der vier Arten nur besonders lückenhaft bekannt sowie durch Arealgrenzverläufe geprägt ist und daher durch spezielle Kartierungen untersucht werden sollte. Im Verlauf der Datenbestandskonsolidierung des niedersächsischen Tierartenerfassungsprogramms stellte sich aber heraus, dass auch im weiteren Gebiet der atlantischen biogeographischen Region in Niedersachsen für eine Vielzahl alter Nachweismeldungen keine Aktualisierungen vorliegen. Es wurde daher beschlossen, mehr als zehn Jahre alte Meldungen, aber auch potentiell geeignete Gebiete in deren Umfeld, über umfangreiche standardisierte Kartierungen im Jahr 2018 überprüfen zu lassen, um ein aktuelles Bild der Bestandssituation der vier Fokus-Arten in der atlantischen biogeographischen Region zu erhalten. Die dafür zusätzlich notwendigen finanziellen Mittel konnten durch Bestandserhebungsmittel des Landes Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden.

Die Kartierungen der vier Fokus-Arten laufen von April bis Oktober 2018 nach einer festgelegten Methodik, die sich am bundesweiten FFH-Monitoring orientiert. Dabei erfolgt auch eine Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen. Hierfür werden die nachgewiesenen Bestände dokumentiert und Aussagen zur Habitatqualität des Standortes, zu Beeinträchtigungen und zur Vernetzung zu benachbarten Vorkommen gemacht. Zudem werden erste Maßnahmenvorschläge zur Stabilisierung, Förderung und Vernetzung der Vorkommen vorgeschlagen. Die zusammenführende Auswertung der einzelnen Erfassungen soll aufzeigen, in welchen Regionen Niedersachsens gezielte Maßnahmen zum nachhaltigen Schutz der Populationen aus fachlicher Sicht sinnvoll sind. Darauf aufbauend sollen räumlich-zeitliche Priorisierungen für besonders notwendige Maßnahmenumsetzungen abgeleitet werden.

Der Grundsatz „Nur was man kennt, kann man schützen“ ist altbekannt. Daher sind alle haupt- oder ehrenamtlich tätigen Kartierer von Tier- und Pflanzenarten aufgerufen, ihre Daten auch an den NLWKN zu melden. So können die Nachweismeldungen für das Monitoring der Bestände und Maßnahmen zu deren Schutz genutzt werden.

Downloads

Verwandte Themen

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}